Islamische Pflichten.

Muslime haben in Ausübung ihrer religiösen Pflichten gewisse Spenden abzugeben. Hier dient Güte e. V. als Informations- und Annahmestelle für die Entrichtung der „Zakah“ (Almosensteuer), der „Zakatul Fitr“ (Abgabe zum Fest des Fastenbrechens) und der „Kaffarah” (Sühneleistung), hilft wo nötig bei der Berechnung und sorgt für die sinnvolle und gerechte Verteilung der angenommenen Gelder.

Jetzt spenden
Sühneleistung

für die Leute, die im Ramadan nicht fasten können

Sühneleistung

bei Bruch eines Schwurs

Sühneleistung

bei Nichteinhaltung eines Gelübdes

Sühneleistung

für vorsätzliches Fastenbrechen im Ramadan

Zakatul Fitr

eine Spende am Ende des Fastenmonats Ramadan

Zakah

jährliche Spende eines bestimmten Betrages von seinem Vermögen

Wir leisten Hilfe, wo sie am meisten gebraucht wird.

Bei uns wird jede Spende zum Guten Zweck verwendet. Wir helfen Menschen in Not und stehen ihnen bei.

Machen Sie mit