Im Koran heißt es:
“Und denjenigen, die es nur schwer zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.” (2:184)
Dementsprechend müssen, je nach Rechtsschule, folgende Personen für jeden Tag, den sie nicht fasten konnten, ersatzweise einen Bedürftigen speisen:
– eine sehr alte Person, die aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr fasten kann
– eine kranke Person, die aufgrund ihrer Krankheit voraussichtlich nie wieder fasten werden kann
– eine Schwangere, der das Fasten aufgrund der Schwangerschaft zu schwer fällt
– eine Stillende, der das Fasten aufgrund der Stillens zu schwer fällt
– jemand, der noch Tage nachfasten muss, obwohl bereits der nächste Ramadan eingetroffen ist